Sie möchten Ihre Immobilie zum besten Preis selbst verkaufen? Hier finden Sie Infos zu den Verträgen.

Um die Verträge muss ich mich nicht kümmern. Das veranlasst ja der Käufer und der Notar prüft alles!” Diese Aussage hört man immer wieder von Immobilienverkäufern.

Und sie ist absolut falsch!

Richtig ist: Der Notar verfasst den Vertrag und stellt die rechtlich „wasserdichte“ Form sicher.

Aber: Der Notar formuliert den Vertrag so, wie die Parteien dies wünschen. Ob es zu Ihrem Vorteil ist, wenn der Käufer der Auftraggeber ist, und übermäßig Einfluss auf den Inhalt nimmt, müssen Sie selbst entscheiden. Schnell kann im

Verkaufsvertrag die eine oder andere Formulierung stehen, die zwar rechtlich in Ordnung, aber zu Ihren Ungunsten ist!

Welche Punkte Sie unbedingt beachten und prüfen sollten lesen Sie in unserem Merkblatt Nr. 6 “Kaufvertragsgestaltung ­ aber sicher!”.

Gerne schicken wir Ihnen Ihr kostenloses Exemplar umgehend zu!

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