Infos zum Energieausweis

Wer benötigt einen Energieausweis? Der Energieausweis wird für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht.

Jeder Kauf­ oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Wohnhaus hat dann das Recht sich einen gültigen Energieausweis durch den Verkäufer oder Vermieter vorlegen zu lassen. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf einen Energieausweis.

Die Pflicht einen Energieausweis gegenüber potenziellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis zugänglich zu machen besteht:

  • ab 1. Juli 2008: für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965 ab 1. Januar 2009: für später errichtete Wohngebäude
  • ab 1. Juli 2009: für Nichtwohngebäude

Bei Wohngebäuden mit Bauantrag nach Februar 2002, hat der Eigentümer bereits einen Energiebedarfsausweis durch den jeweiligen Architekten, Bauingenieur oder Bauträger erhalten. Auf Baudenkmäler ist die Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung nicht anzuwenden. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss ab dem 1. Juli 2009 ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden.

 

Welchen Nutzen hat der Energieausweis?

Der Energieausweis ist sowohl für die potenziellen Käufer und Mieter als auch für die Eigentümer von Vorteil. Wer ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen oder mieten will, kann anhand der Angaben im Energieausweis und des so genannten Vergleichswertes einen überschlägigen Eindruck von der baulichen und anlagentechnischen energetischen Qualität des Gebäudes bekommen.

Verkäufer und Vermieter von Gebäuden mit guten energetischen Gebäudewerten dürften auf dem Immobilienmarkt umso größere Vorteile haben, je mehr Gewicht die potenziellen Käufer und Mieter künftig auf gute Wärmedämmung und moderne Anlagentechnik legen.

Schließlich ist das Wissen um die Energieeffizienz eines Gebäudes auch Voraussetzung für Maßnahmen zur energetischen Verbesserung. Den Energieausweis begleiten deshalb in der Regel Modernisierungsempfehlungen zur kostengünstigen energetischen Verbesserung des Gebäudes. Modernisierungsempfehlungen dienen der Information; sie verpflichten den Eigentümer nicht zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Sie sind kurz gefasste fachliche Hinweise, die auf naheliegende energetische Verbesserungsmöglichkeiten aufmerksam machen sollen.

 

Quelle: www.immobilienscout24.de